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   OLG Hamburg, 28.04.2006 - 11 U 291/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9479
OLG Hamburg, 28.04.2006 - 11 U 291/05 (https://dejure.org/2006,9479)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2006 - 11 U 291/05 (https://dejure.org/2006,9479)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2006 - 11 U 291/05 (https://dejure.org/2006,9479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 2, 5
    Erfüllung der Stammeinlageforderung der Gesellschaft nach kurz zuvor erfolgter Rückzahlung eines Darlehens an den Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1908
  • NZI 2007, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2002 - II ZR 1/00

    Verrechnung der Einlageschuld mit einem Gewinnausschüttungsanspruch des

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.04.2006 - 11 U 291/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof für das "Ausschüttungs-Rückhol-Verfahren" entschieden, dass eine Einlagenforderung der Gesellschaft mit Neu forderungen des Gesellschafters verrechnet werden kann, wenn zum Zeitpunkt der Fassung des Einlagebeschlusses keine Verrechnungsabrede zwischen den Beteiligten getroffen wurde (BGH in NJW 2002, 3774 ff, 3776 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13

    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter

    Dafür ist der mit einer Gegenforderung verrechnende Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH, NJW 2002, 3774 ff., juris Tz. 12; BGH, NJW 1982, 2822, juris Tz. 11; BGH, WM 1969, 270, juris Tz. 17; OLG Hamburg, GmbHR 2006, 934 f., juris Tz. 18 f.).
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